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Rechtswesen

Neben den Ihnen bekannten von uns angebotenen Leistungen, bieten wir Ihnen über unseren Kooperationsanwalt, Rechtsanwalt Enrico Joost, in einer Vielzahl der Sie betreffenden Rechtsbereiche und damit sämtliche Leistungen aus einer Hand an.

Zu seiner Person

Rechtsanwalt Joost hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolviert im Zeitraum von 2002-2007. Im Anschluss an die Referendarstationen in Flensburg, Husum und Heide war er nach Zulassung als Rechtsanwalt seit Juli 2011 in verschiedenen Kanzleien in Heide und Husum tätig. Schwerpunktmäßig in den Bereichen Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht mit Schwerpunkt Vertrags- und Schadensersatzrecht.

Seit 2016 steht Rechtsanwalt Joost im Eisenbahnrecht mit uns in Kooperation.

Hierdurch ist es uns möglich, neben unseren technischen und betrieblichen Beratungsbereichen Rund um das Thema Eisenbahn auch Rechtsberatung, in diesen sowie weiteren Rechtsbereichen, anzubieten:

Eisenbahnrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten betreffend Genehmigungsverfahren, bezogen auf ihre Konzession, unter anderem vor dem Eisenbahnbundesamt und den dazugehörigen Verwaltungsgerichten und gestalten die erforderlichen Verträge und Nutzungsbedingungen, um Eisenbahnverkehrsdienstleistungen zu erbringen oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen betreiben zu können. Wir bearbeiten ihren Verwaltungsakt und prüfen die Wirksamkeit von Verfügungen. Wir sorgen im Streitfall für einen Zugang zum Schienennetz oder die Erhaltung einer Genehmigung.

Wir beraten und vertreten bei Problemen im Bereich des Gleisanschlussrechts und der Regulierung durch die Bundesnetzagentur.

Wir beraten im Bereich der Trassenvergabe, Infrastrukturnutzungsbedingungen und Preissystemen. Desweitern vertreten wir Sie bei der Rückforderung überhöhter Trassen- und Stationsnutzungsentgelte, bzgl. eines Infrastrukturanschluss oder Stilllegung von Betriebsanlagen der Eisenbahn, Freistellung von Bahnbetriebszwecken (Entwidmung) und vielem mehr.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, erstellen Verträge und beantworten Fragen zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und zu kündigungsrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Fragestellungen.

Wir stellen für Sie klar, wer im Schadenfall beim Einsatz von Dienstleistern unterschiedlicher Art haftet und bereiten Sie auf Haftungsfallen im Bereich des der Arbeitnehmerüberlassung vor.

Hierbei geht es für Eisenbahndienstleistungsunternehmen nicht selten um die Frage von zulässigen und zu vergütenden Arbeitszeiten der Lokführer oder um die notwendige Überwachung im Bereich der internen Kontrollabläufe nach den Anforderungen des Eisenbahnbundesamtes.

Mietrecht

Wir erstellen und prüfen Infrastrukturverträge für Ihre bzw. die von Ihnen genutzten Anlagen der Bahn und beraten und vertreten Sie hierzu bei Rechtsstreitigkeiten vor den zuständigen Gerichten.

Dies betrifft sowohl die An- und Vermietung von Fahrzeugen und Gleisanlagen, als auchsämtliche Gebäude, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens benötigt werden.

Im Bereich der Fahrzeuganmietung (allgemeiner Vertrag über die Verwendung von Güterwagen), Leasing, Mietkaufoptionen beraten wir Sie kompetent und stellen für Sie mögliche Risiken und Haftungsfallen der Instandhaltung, oder bei der Rückgabe, offensichtlich dar.

Schadensersatzrecht

Wir übernehmen bei Bahnunfällen das komplette Schadensmanagement, von der Vermittlung eines Schadensgutachtens, bis zu der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Haftungsfrage, Geltendmachung der Schadensersatzansprüche außergerichtlich und vor den zuständigen Gerichten.

Wir beraten und vertreten Sie in Haftungsangelegenheiten betreffend der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel im Bereich von Bahnübergängen und auf dem Gebiet gesetzlicher, vertraglicher und der Gefährdungshaftung. Und vertreten Sie hier sowohl bei der Durchsetzung eigener als auch der Abwehr fremder Ansprüche.

Darüber hinaus betreuen wir Sie in sämtlichen Haftungsfragen betreffend Lieferzeitüberschreitungen, Frachtverträgen, Schäden durch Schlechtleistung der Dienstleister und natürlich auch im Bereich Bauwesen/Baunachtrag.

Die Kombination aus Jurist und Ingenieur machen unsere Ausarbeitungen und Beratung vollumfänglich und aus fachlicher Perspektive komplett.